Trainer Baade und Jako. Ein unglaublicher Vorgang und ein Thema, das in den kommenden Wochen, Monaten, Jahren sicher noch häufiger und immer dringlicher nach oben schwappen wird. Das Internet als unendlicher Freiraum – und auf der anderen Seite: Das Internet, das zunehmend von Politikern, Recht-Habern, Firmen und Juristen als Hebel für Reglementierungen entdeckt wird, die weit über das Netz hinausgehen.
Die wiederholte juristische Abmahnung von Trainer Baade wäre eigentlich zum Lachen, wenn sie nicht so bitter ernst wäre. Es sieht so aus, als gehe es hier – schlimm genug - nicht um den einzelnen, individuellen Vorgang, sondern darum juristische Grenzen auszutesten, Präzedenzfälle zu schaffen. Jako hat eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, seine Interessen im Internet zu wahren und durchzusetzen. Das muss man nicht mögen, ist heute aber in vielen Bereichen durchaus üblich. Der vor dem PC sitzende Internetbeauftragte eines Unternehmens, der Presseartikel, Blogs und Foren bis ins siebte Glied nach eventuell imageschädigenden Meinungen durchforstet – eigentlich, so sollte man meinen, eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Aber die Vorstellung eines Internetbeauftragten, der auch noch die verästelten Spuren einer bereits eliminierten Meinung aufnimmt – das setzt doch noch einen weiteren Glanzpunkt.
Man stelle sich den analogen Fall in einem Printmedium vor: Ein kritischer Kommentar zum Außenauftritt eines Unternehmens wird veröffentlicht, als rufschädigend verklagt, daraufhin aus dem Verkehr gezogen bzw. mit einer Gegendarstellung korrigiert, die Strafe wird akzeptiert und gezahlt. Wochen später entdeckt jemand in einem Archiv die Zeitung mit dem ursprünglichen Kommentar. Er kopiert den Kommentar und veröffentlich ihn. Ich bin kein Jurist: Aber könnte dafür der Autor juristisch belangt werden? Ich denke nicht. Wenn das möglich wäre, wäre das in der Konsequenz die Abschaffung der Geschichte. Lukas, der Lokomotivführer, hat heute bereits in vielen Neuauflagen des Kinderbuchs keine Pfeife mehr im Mund. „Die Abenteuer von Tom Sawyer und Huckleberry Finn“ werden aus Bibliotheken entfernt, weil in dem Buch geraucht wird und Menschen afroamerikanischer Herkunft als Nigger bezeichnet werden. Und im Internet darf man eine Meinung nicht nur nicht mehr weiter vertreten, sondern nicht einmal mehr gehabt haben?
Möglicherweise ist es richtig und wichtig, dass diese Sache jetzt vor einem Gericht geklärt wird. Grundsätzlich geklärt wird. Muss ein Blogger/Poster bei einer Veröffentlichung die Spezifitzität seines Publikationsmediums mitbedenken und kann er dafür belangt werden, wenn seine Texte oder Äußerungen, obwohl er sie zurückgezogen hat, weiter im Netz kursieren oder besser: sporadisch auftauchen? Oder gibt es diese Rechtssprechung bereits? Der kleine Klumpen im All, der irgendwann in tausend Jahren für einen möglichen Misserfolg von Jako verantwortlich gemacht werden kann? Die Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Enkel von Trainer Baade, die dereinst von der Kanzlei Habrecht & Erben zur Rechenschaft gezogen werden? Kann das sein? Man würde damit praktisch offiziell bestätigen, dass die Halbwertzeit einer im Internet veröffentlichten Meinung höher ist als die von Plutonium. Denn auch für Plutonium gibt es zwar Endlager, aber keine sicheren. Und die Justiziabilität einer einmal im Internet vertretenen Meinung wäre dann wohl wirklich nur noch in einem Fall endlich: Dann, wenn der große Internet-Gott kommt und den Stecker zieht.
Links zum Thema:
Tanz auf dünnem Eis
Jako ein Partner auf Augenhöhe
Zu kurz gesprungen
Zwanzig Jahre Sportsgeist
Dort überall viele weitere Verlinkungen.
Die wiederholte juristische Abmahnung von Trainer Baade wäre eigentlich zum Lachen, wenn sie nicht so bitter ernst wäre. Es sieht so aus, als gehe es hier – schlimm genug - nicht um den einzelnen, individuellen Vorgang, sondern darum juristische Grenzen auszutesten, Präzedenzfälle zu schaffen. Jako hat eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, seine Interessen im Internet zu wahren und durchzusetzen. Das muss man nicht mögen, ist heute aber in vielen Bereichen durchaus üblich. Der vor dem PC sitzende Internetbeauftragte eines Unternehmens, der Presseartikel, Blogs und Foren bis ins siebte Glied nach eventuell imageschädigenden Meinungen durchforstet – eigentlich, so sollte man meinen, eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Aber die Vorstellung eines Internetbeauftragten, der auch noch die verästelten Spuren einer bereits eliminierten Meinung aufnimmt – das setzt doch noch einen weiteren Glanzpunkt.
Man stelle sich den analogen Fall in einem Printmedium vor: Ein kritischer Kommentar zum Außenauftritt eines Unternehmens wird veröffentlicht, als rufschädigend verklagt, daraufhin aus dem Verkehr gezogen bzw. mit einer Gegendarstellung korrigiert, die Strafe wird akzeptiert und gezahlt. Wochen später entdeckt jemand in einem Archiv die Zeitung mit dem ursprünglichen Kommentar. Er kopiert den Kommentar und veröffentlich ihn. Ich bin kein Jurist: Aber könnte dafür der Autor juristisch belangt werden? Ich denke nicht. Wenn das möglich wäre, wäre das in der Konsequenz die Abschaffung der Geschichte. Lukas, der Lokomotivführer, hat heute bereits in vielen Neuauflagen des Kinderbuchs keine Pfeife mehr im Mund. „Die Abenteuer von Tom Sawyer und Huckleberry Finn“ werden aus Bibliotheken entfernt, weil in dem Buch geraucht wird und Menschen afroamerikanischer Herkunft als Nigger bezeichnet werden. Und im Internet darf man eine Meinung nicht nur nicht mehr weiter vertreten, sondern nicht einmal mehr gehabt haben?
Möglicherweise ist es richtig und wichtig, dass diese Sache jetzt vor einem Gericht geklärt wird. Grundsätzlich geklärt wird. Muss ein Blogger/Poster bei einer Veröffentlichung die Spezifitzität seines Publikationsmediums mitbedenken und kann er dafür belangt werden, wenn seine Texte oder Äußerungen, obwohl er sie zurückgezogen hat, weiter im Netz kursieren oder besser: sporadisch auftauchen? Oder gibt es diese Rechtssprechung bereits? Der kleine Klumpen im All, der irgendwann in tausend Jahren für einen möglichen Misserfolg von Jako verantwortlich gemacht werden kann? Die Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Enkel von Trainer Baade, die dereinst von der Kanzlei Habrecht & Erben zur Rechenschaft gezogen werden? Kann das sein? Man würde damit praktisch offiziell bestätigen, dass die Halbwertzeit einer im Internet veröffentlichten Meinung höher ist als die von Plutonium. Denn auch für Plutonium gibt es zwar Endlager, aber keine sicheren. Und die Justiziabilität einer einmal im Internet vertretenen Meinung wäre dann wohl wirklich nur noch in einem Fall endlich: Dann, wenn der große Internet-Gott kommt und den Stecker zieht.
Links zum Thema:
Tanz auf dünnem Eis
Jako ein Partner auf Augenhöhe
Zu kurz gesprungen
Zwanzig Jahre Sportsgeist
Dort überall viele weitere Verlinkungen.
Im Moment sieht es so aus, als würde Frank Baade aus dieser Geschichte herauskommen:
AntwortenLöschen„Wir haben ganz offensichtlich überreagiert“, erklärt Rudi Sprügel,Vorstandsvorsitzender der JAKO AG, und schafft damit alle Voraussetzungen,um die vor allem im Internet geführte Auseinandersetzung um sein Unternehmen schnell zu beenden. (..) Rudi Sprügel (..) will sich dafür einsetzen, dass Baade aus dieser Auseinandersetzung „keine finanziellen Nachteile erwachsen.“ (jako.de)
Gruß vom Kid
Danke für die Ergänzung. Hab es inzwischen auch gelesen. Und wie es aussieht hat ja nicht zuletzt die "vor allem im Internet geführte Diskussion" mit dazu beigetragen. Gut so.
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